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Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz von Drittpersonal

Betriebsrat
Der Betriebsrat – Der Vertreter der Arbeitnehmer

Welche Rechte hat ein Betriebsrat?
Dem Betriebsrat werden seitens der Gesetzgebung verschiedene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen unterstützen sollen. Diese betreffen bestimmte soziale Angelegenheiten, die Gestaltung des Arbeitsablaufes und der Arbeitsplatzumgebung, Personalfragen(z.B. Kündigungen und Einstellungen), sowie wirtschaftliche Angelegenheiten (z.B. die Ausarbeitung eines Sozialplans oder Betriebsänderungen).

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über alle Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, rechtzeitig und ausführlich zu unterrichten, damit dieser seinen Einfluss geltend machen kann. Regelmäßige Berichte der Betriebsleitung zum aktuellen Geschehen im Betrieb, sowie der jährliche Geschäftsbericht werden vom Betriebsrat entgegengenommen, geprüft und Schlussfolgerungen abgeleitet. Der Betriebsrat muss in der Lage sein, durch ein Vetorecht Entscheidungen der Betriebsleitung an der Mehrheit der Werktätigen vorbei, zu verhindern. Der Betriebsrat hat das Recht, zur Entscheidungsfindung Arbeitsgruppen zu berufen und Gutachten anzufordern. Diese werden vom Betrieb bezahlt.

Jedes Betriebsratsmitglied genießt Kündigungsschutz für die Dauer seiner Amtszeit und noch ein Jahr darüber hinaus. Ausgenommen davon sind außerordentliche Kündigungen oder Kündigungen bei Betriebsschließungen. Abhängig von der Mitarbeiterzahl des Betriebs, ist eine bestimmte Zahl an Betriebsratsmitgliedern vollständig vom Dienst frei zu stellen.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?
Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlassenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Hierzu muss dem Betriebsrat in alle Unterlagen und Daten des Betriebes Einblick gewährt werden. Zudem hat der Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten.

Der Betriebsrat hat ebenfalls darauf zu achten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gleichgestellt sind. Der Betriebsrat hat weiter die Aufgabe, Interessenkonflikte zwischen den Werktätigen und der Betriebsleitung zu schlichten.

Zu den Tätigkeitsfeldern des Betriebsrats zählen auch die Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes, die Gestaltung von Arbeitsplatzumgebung und Arbeitsablauf, wirtschaftliche Angelegenheiten (z.B. die Ausarbeitung eines Sozialplans oder Betriebsänderungen) zu, sowie die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Bestimmungen, Tarifvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen usw.

Der Betriebsrat hat alle Werktätigen über seine Tätigkeit zu informieren.
Die Tagesordnung der Ratssitzung ist vorher bekanntzugeben, so dass alle Werktätigen Anfragen und Vorschläge einbringen können. Die Sitzungen sollten nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, damit Werktätige als Gast ohne Stimme teilnehmen können. Über die Ergebnisse der Beratungen ist breit zu informieren.

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